Mobilfunkantennenanlage; Elektrosmog auf Terrassen/Wintergärten; Gesamtbeurteilung von Immissionsquellen
Leitsätze
Gemäss Art. 3 Abs. 3 lit. a NISV gehören zu den Orten mit empfindlicher Nutzung primär Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Nach einer am Wortlaut orientierten Auslegung würden Terrassen und Wintergärten demnach nicht darunter fallen. Gemäss lit. b und lit. c derselben Bestimmung zählen aber zu den Orten mit empfindlicher Nutzung auch planungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze und unüberbaute Grundstücke, auf denen Nutzungen nach lit. a und lit. b zugelassen sind. Zumal unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen erscheint die in lit. a enthaltene Beschränkung auf abgeschlossene Räume äusserst fragwürdig. Dies insbesondere auch deshalb, weil Balkone, Terrassen und Wintergärten je nach Jahreszeit über längere Zeit wie Wohnräume benutzt werden. Hinzu kommt, dass Strahlung – anders als Lärm – für den Menschen nicht unmittelbar wahrnehmbar ist und er sich deshalb deren Einfluss durch…
Zeitschrift URP
URP 2002 715
Publikationsart
Entscheid
Link zum Entscheid
http://www.lu.ch/Download/gerichte/vg/pdf/Benziwilurteil.pdf