Erschliessung von publikumsintensiven Anlagen durch öffentlichen Verkehr
Auszug
VerwGer ZH, Urteil vom 02.09.2002
Relevante Erlasse
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 22 (Abs. 2 lit. b)
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 22 (Abs. 2 lit. b)
Leitsätze
Gemäss § 237 Abs. 1 Satz 2 des zürcherischen Planungs- und Baugesetzes (PBG ZH) muss bei grösseren Überbauungen die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr gewährleistet sein. Laut Bundesgericht ist es nun gerade nicht der Sinn dieser Bestimmung, die Erstellung von publikumsintensiven Betrieben an jedem denkbaren Standort zu ermöglichen. Wenn als Konsequenz davon grosse Betriebe an den Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs konzentriert werden müssen, ist dies durchaus folgerichtig. (E. 2d).
Zeitschrift URP
URP 2002 795
Publikationsart
Entscheid