Nichteintreten auf Beschwerde gegen Mobilfunk-Antennenbau; überspitzter Formalismus
Hinweis
BGer, Urteil vom 18.06.2002
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 29
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Reicht ein – nicht beschwerdelegitimiertes – ad hoc-Komitee von Laien beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bau einer Mobilfunkantenne ein und geht aus der Beschwerdeschrift nicht klar hervor, ob das Komitee selber oder die von diesem vertretenen Anwohner als Beschwerdeführende anzusehen sind, so muss das Gericht diese Frage klären. Tut es dies nicht, so verstösst sein mit der fehlenden Beschwerdebefugnis des Komitees begründeter Nichteintretensentscheid gegen das bundesrechtliche Verbot des überspitzten Formalismus und stellt eine Rechtsverweigerung dar.
Zeitschrift URP
URP 2002 800
Publikationsart
Entscheid