Kanalisationsanschlussgebühren
Hinweis
VerwGer BE, Urteil vom 31.05.2002
Relevante Erlasse
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 60a
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 60a
Leitsätze
Eine hohe Mindestanschlussgebühr, die für jedes Gebäude gleichermassen erhoben wird und auf die mögliche Beanspruchung der Kanalisation durch das anfallende Abwasser keine Rücksicht nimmt, verletzt das bundesrechtliche Verursacherprinzip. Sie würde im konkreten Fall dazu führen, dass für ein einfaches Objekt, das nur über eine einzige angeschlossene Sanitäranlage verfügt, die gleiche Gebühr bezahlt werden muss wie für ein durchschnittliches oder gar überdurchschnittliches Einfamilienhaus. Dies stünde in keinem Bezug zur verursachten Anschlussleistung bzw. Belastung der Kanalisation (E. 3c und d).
Zeitschrift URP
URP 2003 283
Publikationsart
Entscheid