Betriebskonzession/Betriebsreglement für Flughafen
Leitsätze
Wer sich durch den Flugbetrieb betroffen fühlt, hat seine Einwendungen im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung des Betriebsreglementes und nicht im Konzessionserteilungsverfahren zu erheben (E. 2.1). Die Einwendung, das Betriebsreglement hätte nicht genehmigt werden dürfen, ist damit im Konzessionsverfahren ausgeschlossen (E. 2.2). Die Festlegung der Flughafengebühren erfolgt in einem separaten Verfahren und ist weder Teil des Konzessionsverfahrens noch Gegenstand des Verfahrens zur Genehmigung des Betriebsreglements (E. 2.3). Anordnungen über die Gebührenordnung dürfen deshalb in der Konzession nicht getroffen werden (E. 2.4). Die Konzessionserneuerung erscheint als geeigneter Anlass, das Betriebsreglement zu überprüfen, zumal sich die rechtlichen Verhältnisse seit der Genehmigung des bisherigen Betriebsreglementes in wesentlichen Punkten geändert haben (E. 3.1). Die Rekurskommission UVEK kann Verfügungen der Luftfahrtbehörden auf Unangemessenheit…
Zeitschrift URP
URP 2003 332
Publikationsart
Entscheid