Islamisches Kulturzentrum; Umnutzung eines Einfamilienhauses; Lärmschutz
Leitsätze
Gehen Lärmimmissionen von einem Kultur- und Religionszentrum und nicht von einem wirtschaftlichen Unternehmen aus, beurteilt sich die Zulässigkeit von vorsorglichen Massnahmen nicht nach dem von Art. 11 Abs. 2 USG genannten Kriterium der wirtschaftlichen Tragbar-keit, sondern nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (E. 3.2). Führen staatliche Massnahmen dazu, dass eine unter dem Schutz der Glaubensfreiheit (Art. 15 BV) stehende religiöse Handlung nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann, sind sie nur dann zulässig, wenn diese Einschränkung zum Schutz öffentlicher Interessen oder von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig ist (Art. 36 Abs. 2 und 3 BV). Dabei sind die entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen anhand konkreter Umstände objektiv zu würdigen (E. 3.3). Vorsorgliche Massnahmen im Hinblick auf eine le-diglich abstrakte Beeinträchtigung sind unzulässig. Umweltrechtliche Auflagen gegen…
Zeitschrift URP
URP 2003 353
Publikationsart
Entscheid