Frühgeläut einer Kirche
Leitsätze
Die ca. 360 m vom Kirchturm entfernt wohnenden Beschwerdeführer, deren Schlafzimmerfenster freie Sicht auf die Kirche gewähren, sind zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde berechtigt (E. 1.1). Kirchliches Glockengeläute steht zwar unter dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit, darf aber zum Schutz der öffentlichen Ruhe gewissen Einschränkungen unterworfen werden (E. 2.1). Bei Geräuschen, welche den eigentlichen Zweck einer bestimmten Tätigkeit ausmachen, also z.B. beim Läuten von Kirchen- oder Kuhglocken und beim Musizieren, bestehen die emissionsbeschränkenden Massnahmen in der Regel nicht in einer Reduktion des Schallpegels, sondern in einer Einschränkung der Betriebszeiten; diese wird gestützt auf eine Güterabwägung angeordnet (E. 2.4). Da die Maximalpegel des Frühgeläuts zu gering sind, um eine Aufwachreaktion auszulösen, ist dieses nicht als Nachtruhestörung zu qualifizieren (E. 3.4). Bei Lärmimmissionen, die nicht von einem nach…
Zeitschrift URP
URP 2003 685
Publikationsart
Entscheid