Mobiltelefonnetz-Basisstation; nichtionisierende Strahlung
Hinweis
BRK III ZH, Urteil vom 26.02.2003
Relevante Erlasse
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3)
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Anhang 1 Ziff. 65
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Anhang 1 Ziff. 65
Leitsätze
Ein von Kindern und Jugendlichen frequentierter Spiel- und Sportplatz, der jedoch nicht zu einer Schulanlage gehört und zu dem auch keine Wohnräume oder ständige Arbeitsplätze gehören, ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung, weshalb dort der Anlagegrenzwert der NISV nicht eingehalten werden muss.
Zeitschrift URP
URP 2003 710
Publikationsart
Entscheid