Durch Abfall belasteter Standort
Leitsätze
Wird festgestellt, dass ein Boden durch Abfälle belastet ist, so hat sich die Verfügung auch über die Sanierungsbedürftigkeit auszusprechen. Bezüglich Bodenbelastung richtet sich die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit als solcher nach der Verordnung über die Belastungen des Bodens (VBBo), das weitere Vorgehen und die zu treffenden Massnahmen hingegen richten sich nach der Altlastenverordnung (AltlV). Ist Sanierungsbedürftigkeit festgestellt worden, so reicht es in einer Bauzone nicht aus, wenn bloss eine Einschränkung der Bodennutzung verfügt wird (z.B. die Pflicht, den Rasen zu belassen). Vielmehr ist ein Konzept für eine «harte» Sanierung zu erstellen, das sich auch (in abstrakter Weise) zur Kostenverteilung auszusprechen hat.
Zeitschrift URP
URP 2003 788
Publikationsart
Entscheid