Umzonung innerhalb Bauzone; Lärmimmissionen Flughafen; Lärmkataster
Leitsätze
Nach Art. 24 Abs. 1 USG dürfen neue Bauzonen für Wohngebäude oder andere Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, nur in Gebieten vorgesehen werden, in denen die Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten oder in denen diese Werte durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können. Die Umzonung von Bauzonen gilt nicht als Ausscheidung neuer Bauzonen. Die stufenweise Umwandlung einer Einfamilienhauszone in eine Zone mit höherer Überbauungsdichte mittels eines Quartierplans ist deshalb auch dann nicht der Schaffung einer neuen Bauzone gleichzusetzen, wenn die vorhergehende Planung den Vorgaben des RPG nicht genügt hatte, sofern es sich um einen bereits weitgehend überbauten Teil des Siedlungsgebietes handelte. In solchen Fällen geht es um die Bestätigung der aktuellen Nutzung. Dies trifft auch auf das vorliegend umstrittene Quartierplangebiet zu, das bereits stark mit Einfamilienhäusern…
Zeitschrift URP
URP 2004 165
Publikationsart
Entscheid