Mobilfunkanlage; Rechtsmittellegitimation
Hinweis
VerwGer ZH, Urteil vom 29.04.2004
Relevante Erlasse
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3)
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Art. 3 (Abs. 3)
Leitsätze
Besitzer von Grundstücken, die sich in der Nähe einer Mobilfunkanlage befinden, sind unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht zur Erhebung eines Rechtsmittels legitimiert, wenn das betroffene Grundstück nicht dem dauernden Aufenthalt dient und auch nicht dafür bestimmt ist (E. 2.2).
Zeitschrift URP
URP 2004 634
Publikationsart
Entscheid