Kostentragung für Behebung eines gewässerschutzrechtlichen Schadens
Leitsätze
Grundsätze der umwelt- und gewässerschutzrechtlichen Kostenauflage an den Verursacher; Begriffe des Verhaltens- und des Zustandsverursachers; Unmittelbarkeitstheorie; Kostenverteilungsregeln (E. 3). Bestimmung der einzelnen Verhaltens- und Zustandsverursacher im Falle eines Unfalls beim routinemässigen Auffüllen eines Heizöltanks im Bereich einer Eisenbahn-Rangieranlage; vorliegend wurde der über das Geleise gelegte Füllschlauch des Tanklastwagens durch eine rückwärts in ein Rangiergeleise geschobene Zugskomposition überfahren und beschädigt (E. 4.4 und 4.5). Die Festlegung der Kostenanteile mehrerer Beteiligter richtet sich nach dem Mass der Verantwortung, dem Verschulden und dem Gewicht der einzelnen Teilursachen (E. 4.6).
Zeitschrift URP
URP 2005 72
Publikationsart
Entscheid