Baugesuch für Mobilfunkantenne
Leitsätze
Die im Standortdatenblatt deklarierte äquivalente Strahlungsleistung (ERP) muss grundsätzlich schon im Baubewilligungs- bzw. im Rechtsmittelverfahren überprüft werden, sofern Zweifel an der Richtigkeit der Angabe bestehen. Massgeblich ist dabei grundsätzlich die aufgrund der Hardwarekonfiguration der Anlage maximale ERP, d.h. die Sendeleistung bei Maximalleistung der vorgesehenen Senderendstufe, und nicht ein tieferer, durch Fernsteuerung einstellbarer Wert (vgl. BGE 128 II 378 E. 4). Ergibt die Berechnung im Standortdatenblatt dagegen eine Überschreitung des Grenzwertes der NISV, muss grundsätzlich die maximale ERP der Anlage reduziert werden, beispielsweise durch Verwendung von Senderendstufen einer geringeren Leistungsklasse (E. 3.3).
Zeitschrift URP
URP 2005 576
Publikationsart
Entscheid