Kommunales Moratorium für Mobilfunkantennen
Leitsätze
Die Zulässigkeit von Mobilfunkantennen ist durch das Bundesrecht, insbesondere das Umweltschutzgesetz und die NISV, abschliessend geregelt. Die Änderung oder Anpassung dieser Schutzvorschriften fällt in die alleinige Zuständigkeit der Bundesorgane. Ein «Moratorium» zur Behandlung von Baugesuchen durch kommunale (oder kantonale) Baubehörden, welches mit Zweifeln am Genügen der Schutzvorschriften begründet ist, verletzt das Verbot der Rechtsverzögerung. Sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung erfüllt, verletzt die Nichterteilung der Bewilligung das Verbot der Rechtsverweigerung. Daran ändern gesundheitliche Bedenken gegenüber der nichtionisierenden Strahlung, die von Mobilfunkanlagen ausgeht, nichts.
Zeitschrift URP
URP 2005 748
Publikationsart
Entscheid