Die Errichtung von Kernkraftwerken nach dem neuen Kernenergiegesetz
Zusammenfassung
Das am 1. Februar 2005 in Kraft getretene Kernenergiegesetz hat im Bereich der Zulassungsverfahren wichtige Neuerungen gebracht, währenddem die materiellen Zulassungsvoraussetzungen weitgehend unverändert aus dem bisherigen Recht übernommen wurden. Die Rahmenbewilligung für neue Kernanlagen untersteht neu dem fakultativen Referendum. Kantonale Bewilligungen für die Nutzung des Untergrunds und für die Entnahme von Kühlwasser sind nicht mehr erforderlich. Die Inanspruchnahme kantonaler Regalrechte ist allerdings vollumfänglich zu entschädigen. Die Streichung der kantonalen Zustimmungserfordernisse wird teilweise durch das neu eingeführte aktive Mitwirkungsrecht des Standortkantons und der betroffenen Nachbarkantone bei der Ausarbeitung des Rahmenbewilligungsentscheids kompensiert. Dieses Mitwirkungsrecht wird allerdings relativiert, da kantonale Anliegen nur berücksichtigt werden, wenn sie das Projekt nicht unverhältnismässig einschränken. Das…
Zeitschrift URP
URP 2006 755
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag