Überbauungsordnung für Kieswerk
Leitsätze
Das Vorsorgeprinzip der Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG bezieht sich nur auf vorsorgliche Emissionsbeschränkungen bei planungsrechtlich zulässigen Bauvorhaben; dagegen gibt Art. 11 Abs. 2 USG keinen Anspruch auf die (unbefristete) Ausscheidung von Sondernutzungszonen, um wirtschaftliche Aktivitäten zu ermöglichen, die – wie der Abbau von Kies – mit erheblichen Emissionen verbunden sind. Ob im vorliegenden Fall eine Befristung der bestehenden Erschliessung des Kiesabbaugebiets und die damit verbundene zeitliche Beschränkung des Kiesabbaus und der Wiederauffüllung im öffentlichen Interesse liegt und für die Betreiberfirma zumutbar ist, ist eine Frage der planungsrechtlichen Interessenabwägung, für die nur die staatsrechtlichen Beschwerde zur Verfügung steht (E. 2.1.2).
Zeitschrift URP
URP 2007 509
Publikationsart
Entscheid