Kanalisationsanschlussgebühren für Lagerhallen
Leitsätze
Das Verursacherprinzip entfaltet seine Wirkungen vor allem bei den periodischen Benützungsgebühren, welche einen Bezug zur produzierten Abwassermenge haben müssen. Es gilt an sich zwar ebenfalls für die einmaligen Anschlussgebühren, doch dürfen für deren Berechnung auch noch andere kausalabgaberechtliche Grundsätze berücksichtigt werden (E. 4.1). Allein darin, dass für die Bemessung der Anschlussgebühren auf Grössen abgestellt wird, welche die künftig mutmasslich anfallende Abwassermenge nicht direkt, sondern nur in abstrahierter Weise über das Volumen der angeschlossenen Bauten erfassen, liegt noch keine Verletzung des Verursacherprinzips (E. 4.2). Das Kriterium des Rauminhalts führt als Bemessungsgrundlage für Kanalisationsanschlussgebühren im Normalfall zu vertretbaren Ergebnissen. Dem Umstand, dass Lagerhallen grosse Volumen aufweisen, ohne dass sie in der Regel eine ähnlich grosse Abwassermenge erzeugen wie gleich dimensionierte Wohngebäude…
Zeitschrift URP
URP 2008 16
Publikationsart
Entscheid