Mobilfunkanlage; Berücksichtigung der Messunsicherheit
Auszug
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 30.01.2008
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Allgemein
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Allgemein
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Allgemein
Leitsätze
Die Messunsicherheit kann nur da relevant werden, wo die NIS-Belastung einer Mobilfunkanlage gemessen wird. Bei Abnahmemessungen könnte es sich rechtfertigen, die Messunsicherheit zu Lasten der Betreiber zu berücksichtigen, da zum Schutz der Bevölkerung ein erhebliches Interesse an der sicheren Einhaltung der Immissionsgrenzwerte besteht. Dagegen ist bei der Berechnung der Strahlungsprognose im Standortdatenblatt die Berücksichtigung eines Faktors für die Messunsicherheit abzulehnen, da sich eine systematische Erhöhung der rechnerischen Prognose wie eine Verschärfung des Anlagegrenzwertes auswirken würde (E. 4.5 und 4.6).
Zeitschrift URP
URP 2008 377
Publikationsart
Entscheid