Mobilfunkanlage nahe eines Taubenschlags
Leitsätze
Ist die Beschwerdelegitimation gegeben, gilt sie auch für den Einsatz für einen besseren Schutz von Vögeln im Umkreis einer geplanten Mobilfunkantennenanlage (E. 1). Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind nicht auf den Schutz von Tieren zugeschnitten. Soweit sie sich an denselben Orten aufhalten wie Menschen, wie etwa in einem Taubenschlag nahe eines Wohnhauses, dürften Tiere ebenfalls ausreichend geschützt sein. Für Vögel, die sich im gesamten Luftraum um Mobilfunkanlagen bewegen, bietet die NISV keine abschliessende Regelung für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (E. 3). Das USG schützt auch Tiere vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Bis anhin ergaben sich jedoch keine wissenschaftlich erwiesenen Hinweise auf eine konkrete Gefährdung von Tieren durch Mobilfunkstrahlung, die eine Herabsetzung der Strahlung der streitigen Mobilfunkanlage erfordern würde (E. 4.–4.2). Wenn vorsorgliche Emissionsbegrenzungen im Sinne des USG…
Zeitschrift URP
URP 2008 369
Publikationsart
Entscheid