Abwasserreinigungsgebühr; Beseitigung von im Garten gefassten Giesswasser; Äquivalenzprinzip
Leitsätze
In der Praxis ist es oft schwierig oder sogar unmöglich, den wirtschaftlichen Vorteil einer staatlichen Leistung zu eruieren. Aus diesem Grund lässt die Rechtsprechung es zu, dass die Benutzungsgebühren schematisiert werden und sie Richtlinien berücksichtigen, die auf Durchschnittswerten basieren. Bei Wasser, das im Garten mittels separatem Anschluss (angrenzend an ein Wohnhaus) gefasst wird, kann man nicht ausschliessen, dass es in die Kanalisation einfliesst, nachdem es zum Beispiel für die Autowäsche oder Platzreinigung genutzt wurde. Deshalb liegt die Berücksichtigung des im Garten angezapften Wassers bei der Berechnung der Kanalisationsbenutzungsgebühr im Rahmen der zulässigen Schematisierung (E. 5.1). Die jährliche von der Gemeinde erhobene Abwasserreinigungsgebühr kann sich sowohl aus einer Grundgebühr zusammensetzen, deren Höhe aufgrund des Brandversicherungswerts des Gebäudes berechnet wird, als auch aus einer Verbrauchsgebühr, die gemäss…
Zeitschrift URP
URP 2008 816
Publikationsart
Entscheid