Das neue Geoinformationsrecht im Lichte des Umweltrechts und im Dienste der Nachhaltigen Entwicklung
Zusammenfassung
Ziel der Geoinformationsgesetzgebung ist es insbesondere auch, die nachhaltige Verfügbarkeit von raumbezogenen Daten zu gewährleisten (Art. 1 und Art 9 Abs. 1 GeoIG). Im Bereich der Umweltdaten unterstützt damit das Geoinformationsrecht in einem technischen Bereich die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Umweltschutzgesetzgebung (Art. 1 USG). Denn nur die nachhaltige Verfügbarkeit von raumbezogenen Umweltdaten in einer standardisierten, vergleichbaren Form ermöglicht es, die Biosphäre und den Erduntergrund gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft zu erhalten. Das Bestehen der rechtlichen Grundlagen darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch einer umfangreichen Umsetzungsarbeit bedarf. Résumé 1. Einleitung 2. Das neue Geoinformationsrecht im Überblick 2.1 Artikel 75a der Bundesverfassung 2.2…
Zeitschrift URP
URP 2008 759
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag