Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Erweiterung eines Restaurants; Beschwerdelegitimation eines Nachbarn
Leitsätze
Für die Bejahung der Beschwerdelegitimation eines Strassenanwohners ist eine Verkehrszunahme von mindestens zehn Prozent glaubhaft zu machen, die sich direkt auf die Erweiterung des nachbarlichen Restaurants zurückführen lässt. Zudem muss der Betroffene mit seinem Grundstück unmittelbar an die belastete Strasse anstossen (E. 5.1). Bestand bereits ein Restaurationsbetrieb, dann gab es schon bisher Emissionen durch die Zu- und Wegfahrten einschliesslich des Parksuchverkehrs. Hier an dieser viel befahrenen Seestrasse wird sich der durch die Erweiterung des Lokals ausgelöste Mehrverkehr kaum eindeutig zuordnen lassen, da er sich mit dem sonstigen Verkehr vermischt. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens um mehr als zehn Prozent ist wenig wahrscheinlich (E. 5.3).
Zeitschrift URP
URP 2009 194
Publikationsart
Entscheid