Luftreinhaltung; nachträgliche Baubewilligung für Umbau eines Schweinemastbetriebs in Futterküche
Leitsätze
Die mit dem Umbau eines Schweinemast-Betriebs in eine Futteraufbereitungsanlage verbundenen Geruchsimmissionen und der durch diese Zweckänderung bedingte Mehrverkehr an Lieferfahrzeugen stehen in Widerspruch zu den Anforderungen für Ausnahmebewilligungen im Sinne von Art. 24a lit. a RPG. Der Beschwerdeführer kann nicht geltend machen, bei der Nutzung der Liegenschaft als herkömmlichen Landwirtschaftsbetrieb wären die Auswirkungen auf die Umwelt eher grösser als bei der nicht-landwirtschaftlichen Futterküche. Eine solche «Verrechnung» ist in Art. 24a RPG nicht vorgesehen und damit unzulässig. Die Praxis im Bereich von Mobilfunkanlagen ist ebenso (BGer Urteil 1A.274/2006 vom 6. August 2007, E. 3.2), nämlich dass die Erhöhung der Leistung der einen Anlage nicht durch die Verminderung der Leistung der anderen kompensiert werden kann, selbst wenn die Gesamtbelastung nicht erhöht wird (E. 2.5).
Zeitschrift URP
URP 2009 201
Publikationsart
Entscheid