UVP-Pflicht der Lärmsanierung eines Nationalstrassenabschnitts
Leitsätze
Im Zusammenhang mit der Prüfung der UVP-Pflicht gilt es einzubeziehen, dass die Genehmigung von Nationalstrassenprojekten in Etappen gesetzlich erlaubt ist, wenn deren getrennte Behandlung die Beurteilung des Gesamtprojekts nicht präjudiziert (E. 2.1). Auf das Teilprojekt «Lärmsanierung Sentibrücken» trifft dies zu, weil es im Rahmen der Gesamtprojekts «Cityring Luzern» eine eigenständige Zielsetzung verfolgt (E. 2.3 und 2.4). Sanierungen von UVP-pflichtigen Anlagen unterliegen der UVP-Pflicht, wenn sie zur Verstärkung bestehender Umweltbelastungen oder zum Auftreten von neuen gewichtigen Umweltbelastungen führen können (E. 2.2). Bei Lärmsanierungsprojekten, die sich auf die Errichtung bzw. Erhöhung von Lärmschutzwänden an einem Abschnitt einer Nationalstrasse beschränken, ist im Regelfall keine UVP nötig. Anders verhält es sich bei der Überdeckung bzw. Einhausung solcher Abschnitte; in solchen Fällen ist die UVP-Pflicht näher zu prüfen, so…
Zeitschrift URP
URP 2009 623
Publikationsart
Entscheid