Verbandsbeschwerderecht; Bemessung der Parteientschädigung
Leitsätze
Das Bundesrecht sieht nicht vor, dass die Kantone bei einer Verbandsbeschwerde Pauschalentschädigungen zuzusprechen hätten. Daher können auch kantonale Systeme, welche Zuschläge und Abzüge von der Grundentschädigung vorsehen und somit die Abschätzung des Prozessrisikos erschweren, angewendet werden. Dies jedoch nur, wenn die kantonalen Bestimmungen über die Entschädigungsbemessung bundesrechtskonform ausgelegt werden, so dass die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen durch die ideellen Organisationen nicht verunmöglicht wird (E.2.3). Waren die Verfahren der Entschädigungsbemessung nötig, weil sich das Verwaltungsgericht mit seinem vorgehenden Urteil nicht an die bundesgerichtlichen Vorgaben gehalten hatte, hat der Beschwerdeführer die Verfahren der Entschädigungsbemessung nicht zu verantworten. Entsprechend können die den Beschwerdegegnerinnen daraus erwachsenen Aufwendungen nicht dem Beschwerdeführer auferlegt werden, sondern gehen zu Lasten…
Zeitschrift URP
URP 2009 644
Publikationsart
Entscheid