Gewässerschutz; öffentliches Interesse an der Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone
Auszug
VerwGer ZH, Urteil vom 19.11.2009
Relevante Erlasse
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 20 (Abs. 1)
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 20 (Abs. 1)
Leitsätze
Für eine Quellfassung, die vier Wohnhäuser mit 13 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie zwei Gewerbeliegenschaften und einen Laufbrunnen in ausreichendem Mass mit Trinkwasser versorgt, besteht angesichts des weiteren Umstands, dass nur eine der Liegenschaften an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen ist, ein öffentliches Interesse (E. 4.2).
Zeitschrift URP
URP 2010 521
Publikationsart
Entscheid