Lärmimmissionen einer Kiesgrube; Fahrzeitbeschränkung
Leitsätze
Für die Beschwerdelegitimation Dritter genügt es grundsätzlich, wenn Lärmimmissionen deutlich wahrnehmbar sind. Weil mit der geplanten Steigerung des Auffüllvolumens einer Kiesgrube Fahrten ausserhalb der Betriebszeiten zunehmen könnten, ist das Rechtsschutzbedürfnis des benachbarten Grundstückeigentümers zu bejahen. Ob die betroffene Liegenschaft vermietet ist oder nicht, ist für die Beschwerdelegitimation nicht relevant (E. 1). Im vorliegenden Fall hält der Betriebsverkehr zur oder von der Kiesgrube die massgebenden Planungswerte ein. Weitergehende Emissionsbegrenzungen im Sinne der Vorsorge wie eine Fahrzeitbeschränkung müssen unabhängig von der Umweltbelastung geprüft werden. Sind die Planungswerte eingehalten, werden weitergehende Emissionsbegrenzungen praxisgemäss nur dann als verhältnismässig erachtet, wenn mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche zusätzliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann. Die Vorinstanz hat…
Zeitschrift URP
URP 2012 19
Publikationsart
Entscheid