Moorlandschaftsschutz; Abgrenzung des Perimeters der Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil und Zulässigkeit des Baus der Zürcher Oberlandautobahn
Leitsätze
Der Bau der Zürcher Oberlandautobahn stellt eine Bundesaufgabe dar. Da die Strassenverbindung durch ein BLN-Gebiet führen soll, hätte zwingend ein Gutachten der ENHK eingeholt werden müssen (E. 4). Die vom Bundesrat vorgenommene Abgrenzung der Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil bei Hellberg entspricht den gesetzlichen Vorgaben nicht; sie muss erweitert werden und mindestens das gesamte Oberhöflerriet und das Chliriet mitsamt dem dazwischen liegenden Drumlin umfassen. Das hat zur Folge, dass Teile der geplanten Autobahn in die Moorlandschaft zu liegen kommen (E. 5.5-5.7). Heikel ist zudem die Abgrenzung des Moorlandschaftsperimeters an der Grenze zum Industriegebiet Wetzikon-Ost; sie wird erst nach Vorliegen der Stellungnahme der ENHK abschliessend beurteilt werden können (E. 5.5). Die Zürcher Oberlandautobahn dient nicht der nachhaltigen Nutzung der Moorlandschaft, sondern überregionalen Verkehrsinteressen. Der Bau einer solchen Anlage ist innerhalb der…
Zeitschrift URP
URP 2012 525
Publikationsart
Entscheid