Natur- und Landschaftsschutz; Prüfung von Projektvarianten
Leitsätze
Das Bauvorhaben zur Verkehrsentlastung der Ortschaft Twann und insbesondere das Ostportal Twannertunnel liegen in einem BLN-Gebiet (E. 4.3). Die Einschnitte und die beanspruchten Flächen im Ostportalbereich sowie die Lärmschutzwand sind massive Eingriffe in eine hochwertige Kulturlandschaft und einen Lebensraum kritisch bedrohter Arten (E. 4.3.1.2 und 4.4.2.4). Das Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung des Schutzobjektes ist aufgrund des ausgewiesenen gleich- oder höherwertigen Interesses von ebenfalls nationaler Bedeutung – des Baus einer Nationalstrasse – grundsätzlich zulässig. Es ist bei der Gesamtbeurteilung der Auswirkungen des Strassenprojektes auf die geschützte Landschaft und das Ortsbild an sich erlaubt, die positiven Auswirkungen im Gebiet des Dorfes Twann den schweren Eingriffen im Ostportalbereich vergleichend gegenüberzustellen, soweit das Schutzgebot für das BLN-Objekt in seiner Gesamtheit nicht unterlaufen wird (E. 4.4.1). Der…
Zeitschrift URP
URP 2012 606
Publikationsart
Entscheid