Landschaftsschutz und Lärmschutz; Neubau einer Alpkäserei mit touristischer Nutzung (Beckenried NW) (Auszug)
Leitsätze
Es kann offen bleiben, ob die Zusicherung eines Bundesbeitrags an den Betrieb einer Alpkäserei dazu führt, dass ein Bauprojekt in der Bauzone zur Bundesaufgabe im Sinne des NHG wird (E. 5.4.2 und 5.4.3). Da das Vorhaben nicht mit nachteiligen Wirkungen auf das betreffende BLN-Objekt verbunden ist, verstösst die ohne Einbezug der ENHK erteilte Baubewilligung nicht gegen Bundesrecht. Aus der Bewilligung der Schaukäserei lassen sich allerdings keine Erleichterungen für die spätere Bewilligung weiterer Projektteile ableiten (E. 5.7). Mit der geplanten Alpkäserei mit touristischer Nutzung sind vo-raussichtlich keine wesentlichen Lärmimmissionen verbunden. Von einer Lärmprognose konnte daher zu Recht abgesehen werden (E. 7.3). Ein einzelnes Projekt darf dann isoliert beurteilt werden, wenn dessen alleinige Verwirklichung zweckmässig erscheint und zugleich die Ausführung weiterer damit zusammenhängender Vorhaben ungewiss ist. Im vorliegenden Fall trifft dies…
Zeitschrift URP
URP 2014 56
Publikationsart
Entscheid