Beschwerderecht der Organisationen nach NHG; Erfüllung einer Bundesaufgabe; Abbruch eines in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgenommenen Objekts
Leitsätze
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts steht den Organisationen nach NHG die Beschwerde nur offen, soweit der angefochtene Entscheid in Erfüllung einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG ergeht (E. 2.2). Die Aufnahme der Dépendance eines ehemaligen Hotels als Einzelobjekt und Teil eines schützenswerten Gebietes in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) bedeutet nicht, dass der Schutz der Baute und der Baugruppe in Erfülllung einer Bundesaufgabe erfolgt (E. 2.3). Auch wenn die Aufnahme in das ISOS als Grundlage für die Planung und im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung im Einzelfall mit einzubeziehen war, stützt sich das angefochtene Urteil unmittelbar allein auf kantonales und kommunales Recht. Aus der Verzeichnung im Bundesinventar vermag die Beschwerdeführerin daher die Erfüllung einer Bundesaufgabe und damit verbunden ihre Beschwerdelegitimation nicht abzuleiten (E. 2.4). Die…
Zeitschrift URP
URP 2014 282
Publikationsart
Entscheid