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URP 2016-1

Strassenlärmimmissionen; wesentliche Änderung einer Anlage durch Erneuerung des Autobahnanschlusses Schlieren-Europabrücke

Entscheid

Leitsätze Die vorhersehbare Erhöhung der Lärmimmissionen ist nicht das einzige Kriterium für eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 und 3 LSV (E. 4.2 – 4.4). Es muss vielmehr aufgrund einer gesamthaften Betrachtung entschieden werden, ob die Änderung gewichtig genug ist, um als «wesentlich» qualifiziert und den…

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Inhalt

Entscheid

Instanz

BGer I. öff. Abt.
14.10.2015
BGE-Publikation

Original

1C_506/2014

Redaktioneller Beitrag

Instanz

BGer I. öff. Abt.
18.09.2015

Original

1C_630/2014

Redaktioneller Beitrag

Instanz

BGer I. öff. Abt.
16.12.2015

Original

1C_17/2015

Redaktioneller Beitrag

Instanz

VerwGer ZH
21.01.2015

Redaktioneller Beitrag

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