URP 2016-1
Strassenlärmimmissionen; wesentliche Änderung einer Anlage durch Erneuerung des Autobahnanschlusses Schlieren-Europabrücke
Entscheid
Leitsätze Die vorhersehbare Erhöhung der Lärmimmissionen ist nicht das einzige Kriterium für eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 und 3 LSV (E. 4.2 – 4.4). Es muss vielmehr aufgrund einer gesamthaften Betrachtung entschieden werden, ob die Änderung gewichtig genug ist, um als «wesentlich» qualifiziert und den…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.14.10.2015
BGE-Publikation
Original
1C_506/2014Redaktioneller Beitrag
Instanz
BGer I. öff. Abt.18.09.2015
Original
1C_630/2014Redaktioneller Beitrag
Instanz
BGer I. öff. Abt.16.12.2015