Luftreinhaltung; Partikelfilterpflicht für das Inverkehrbringen von EU-Baumaschinen in die Schweiz
Leitsätze
Zusammenfassung Europarechtskonforme Baumaschinen dürfen in der Schweiz nur unter Einhaltung der schärferen Bestimmungen gemäss schweizerischer Luftreinhalteverordnung in Verkehr gebracht werden. Weder der streitige Grenzwert für die Partikelzahl und die daraus resultierende faktische Partikelfilterpflicht noch die vom Verordnungsgeber vorgesehene Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip verstossen gegen höherrangiges Recht. Vereinbarkeit mit dem Umweltschutzgesetz Die in der Luftreinhalteverordnung hinsichtlich Baustellen und Baumaschinen geltende Regelung ist mit dem USG vereinbar. Indem sie für Maschinen und Geräte ab einer bestimmten Grösse (Baumaschinen) Emissionsgrenzwerte festsetzt, zugleich aber auch Vorgaben für Baustellen als Ganzes macht, trägt sie einerseits dem Umstand Rechnung, dass auch bei Baustellen grundsätzlich bei den Einzelanlagen bzw. der Quelle anzusetzen ist und eine zweckmässige andere Möglichkeit zur Begrenzung der von…
Zeitschrift URP
URP 2016 599
Publikationsart
Entscheid