Convention d’Aarhus: la «jurisprudence» du Comité d’examen du respect des dispositions
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die «Entscheide» des «Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC)», welche eine quasi-richterliche Grundlage für die Auslegung der Aarhus-Konvention darstellen. Art. 15 der Aarhus-Konvention sieht vor, dass die «Tagung der Vertragsparteien durch Konsensentscheidung Regelungen über eine freiwillige, nichtstreitig angelegte, aussergerichtliche und auf Konsultationen beruhende Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Übereinkommens trifft». Diese Regelungen müssen eine «angemessene Einbeziehung der Öffentlichkeit zulassen und können die Möglichkeit beinhalten, Stellungnahmen von Mitgliedern der Öffentlichkeit zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen zu prüfen». Für die Überwachung der effektiven Umsetzung dieser Bestimmung sieht die Aarhus-Konvention einen Mechanismus vor, welcher im Wesentlichen auf einem Prüfungsausschuss – dem vorgenannten ACCC –…
Zeitschrift URP
URP 2017 488
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag