Altlastenrecht; Kosten für Entsorgungsmassnahmen bei nicht sanierungsbedürftigen, belasteten Standorten nach Art. 32bbis USG
Leitsätze
Der Sachtitel von Art. 32bbis USG und die parlamentarischen Beratungen machen den Anspruch auf Entschädigung klar von Bauarbeiten abhängig; entschädigungsfähig sind nur die Untersuchungs- und Entsorgungskosten des für den Bau notwendigen verschmutzten Aushubs. Dieser streng zu verstehende funktionale Zusammenhang ist die Ratio dieser Norm, die anwendbar ist, wenn Sanierungsmassnahmen selber nicht erforderlich sind. (E. 6.1). Der ehemalige Inhaber des Grundstücks, Verband A., hat nie im Hinblick auf einen Bau Abfallentsorgungsmassnahmen ausgeführt oder vorbereitet, weshalb die Entschädigungsvoraussetzung von Art. 32bbis Abs. 1 Bst. b USG nicht erfüllt ist (E. 6.2. u. 6.3). Mit dem Verkauf des Grundstückes an C. hat der Verband A. seine rechtliche und faktische Verfügungsmacht über das Grundstück und das belastete Material verloren und ist damit nicht als Inhaber im Sinne der Bestimmung zu qualifizieren. Er ist auch nicht im von Isabelle Romy…
Zeitschrift URP
URP 2017 708
Publikationsart
Entscheid