Fehlende Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Gesamtanlage; Gestaltungsplan «Nidwalden AirPark»
Leitsätze
Streitig ist, ob der zu beurteilende Gestaltungsplan zusammen mit dem am Planungsperimeter angrenzenden Flugplatz als Gesamtanlage einer UVP-Pflicht untersteht. Der für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Gesamtanlage erforderliche enge räumliche Zusammenhang zwischen dem vom Gestaltungsplan betroffenen Gebiet und dem Flugplatz Buochs ist vorliegend wegen der direkten Angrenzung der beiden Perimeter klar erfüllt. Fraglich ist dagegen, ob auch ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben ist: Zwischen den beiden Bauherrschaften und Betriebsträgern besteht keine Identität. Der Einheitscharakter von Flugplatz und Gestaltungsplan kann somit nicht leichthin angenommen werden. Weiter sollen im geplanten Industriepark zwar primär Betriebe mit einem engen Bezug zur Luftfahrt angesiedelt werden. Jedoch ist dies keineswegs zwingend; der Gestaltungsplan lässt die künftige Nutzung vielmehr offen. Zudem fehlt es an einem gemeinsamen Auftritt der…
Zeitschrift URP
URP 2020 303
Publikationsart
Entscheid