Zur rechtlichen Tragweite bestehender und künftiger Verfassungsnormen, welche der Erhaltung und Förderung der Biodiversität dienen, für die Landwirtschaftsgesetzgebung
Zusammenfassung
Im September 2020 wurde die Eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eingereicht. Sie verlangt nach einem neuen Verfassungsartikel – Art. 78a – und hat inhaltlich Ergänzungen zum bestehenden Art. 78 («Natur- und Heimatschutz») zum Gegenstand. Von den beiden auf die Biodiversität gemünzten Bestimmungen der Initiative verpflichtet die erste den Bund und die Kantone darauf, im Rahmen ihrer (je eigenen) Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass «die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen» (Abs. 1 Bst. c); die zweite lautet: «Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität» (Abs. 4). Aus Sicht der Initianten ist es selbstverständlich, dass das Biodiversitätsziel des Art. 78a sich nur erreichen lässt, wenn nach Annahme der Initiative nebst andern auch…
Zeitschrift URP
URP 2021 197
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag