Lärmschutz; Umbau einer ehemaligen Schreinerei in eine Post-Zustellstelle; Beurteilungsmassstab und Lärmermittlung
Leitsätze
Anhang 6 LSV als Beurteilungsmassstab
Bei der umstrittenen Umnutzung einer ehemaligen Schreinerei in eine Post-Zustellstelle liegt lärmrechtlich eine vollständige Zweckänderung vor, womit bei der geplanten Post-Zustellstelle von einer neuen ortsfesten Anlage auszugehen ist. Die allein durch diese Anlage erzeugten Lärmim- missionen dürfen die Planungswerte in der Umgebung grundsätzlich nicht überschreiten (E. 3.1).
Die vorliegend betroffenen Lärmimmissionen fallen unter die Lärmar- ten gemäss Anhang 6 Ziff. 1 LSV (Belastungsgrenzwerten für Industrie- und Gewerbelärm). Die relevanten Lärmarten sind nicht mit dem Aussen- bzw. Sekundärlärm von Gaststätten vergleichbar, weshalb eine Ergänzung der Beurteilung nach den Grundsätzen für den Gaststättenlärm sich nicht als sachgerecht erweist (E. 3.3).
Im Gegensatz zum BGE 138 II 338 (mobiler Brecher) sticht beim be- troffenen Betriebslärm keine…
Zeitschrift URP
URP 2022 556
Publikationsart
Entscheid