Strafrecht; keine «achtenswerten Beweggründe» bei Sachbeschädigung durch Klimaaktivistinnen und -aktivisten
Hinweis
Tribunal fédéral, Cour de droit pénal, arrêt du 30 mars 2023 (6B_620/2022); publication ATF
Relevante Erlasse
SR 311.0, Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)
(21.12.1937)
Art. 48
SR 311.0, Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)
(21.12.1937)
Art. 48a
Leitsätze
Ein achtenswerter Beweggrund, der zu einer Strafmilderung führt, kann bei Klimaaktivistinnen und -aktivisten je nach der Natur ihrer Handlungen zwar in Betracht fallen, da sie in der Absicht vorgehen, für ökologische Belange zu sensibilisieren oder das Bewusstsein für die Unzulänglichkeiten der politischen Vorkehren zu wecken. Ein solcher Beweggrund ist aber in jedem Fall dann zu verneinen, wenn die Taten aufgrund ihrer Gewalt zu Sachbeschädigungen führen (wie hier im Fall einer Fassadenbemalung) oder wenn die Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit anderer besteht (E. 1.3.7).
Zeitschrift URP
URP 2023 856
Publikationsart
Entscheid