Beurteilung eines Windpark-Projekts; unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung auf Stufe Nutzungsplan
Leitsätze
Relevante umweltrechtliche Fragen müssen nach konstanter Rechtsprechung auch bei einer stufenweisen Umweltverträglichkeitsprüfung bereits im Stadium der (Sonder-)Nutzungsplanung so umfassend wie möglich untersucht werden. Obschon sich die Verhältnisse – gerade angesichts der langen Dauer der Planung von Windparks – ändern können, sind hierbei die massgeblichen Aspekte des Naturschutzes bereits auf Stufe Nutzungsplanung so genau wie möglich zu erfassen, um zu erkennen, ob die nötigen Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen gewährleistet sind (E. 4.3; siehe auch E. 3.1).
Demnach sind die von der Vorinstanz festgestellten Lücken in der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die Abstände der Windenergieanlagen zu den Brut- und Balzplätzen der Vogelarten Waldschnepfe, Rotmilan, Steinadler und Uhu sowie betreffend den Zugvogelschutz entgegen dem angefochtenen Entscheid bereits in der Nutzungsplanung zu schliessen. Jene Ergebnisse…
Zeitschrift URP
URP 2024 338
Publikationsart
Entscheid