Mobilfunkanlage; Baubewilligungspflicht bei Anwendung des Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Antennen
Leitsätze
Die Anwendung des Korrekturfaktors auf adaptive Antennen anstelle des sog «Worst-Case»-Szenarios (Antennendiagramm, das für jede Senderichtung den max. möglichen Antennengewinn berücksichtigt) kann dazu führen, dass die für ein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig übertroffen werden kann. Diese Änderung der Strahlenbelastung bzw. der Wegfall einer bisher geltenden vorsorglichen Massnahme begründet ein hinreichendes Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 22 RPG (E. 4.2).
Da die Installation adaptiver Antennen nach dem «Worst-Case»-Szenario bisher im sog. Bagatallverfahren ohne Einsprachemöglichkeiten erfolgte, gewährleistet die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens überdies das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz der betroffenen Personen, indem es die unmittelbare Überprüfung der…
Zeitschrift URP
URP 2024 364
Publikationsart
Entscheid