Biotopschutz; Flachmoor von nationaler Bedeutung – unzureichende Auseinandersetzung mit Schutzziel und möglichen Beeinträchtigungen
Leitsätze
Der Moorschutz verlangt mit Blick auf einen möglichen Eingriff in die Pufferzone eines Flachmoors von nationaler Bedeutung eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung des Objekts sowie mit den möglichen Beeinträchtigungen dieses Ziels durch das konkrete Bauvorhaben (E. 8.4).
Bei Festlegung der Schutzmassnahmen müssen alle für den erhöhten Schutz in Frage kommenden Pflanzen und Tiere in Betracht gezogen werden. Die relevanten Umstände für eine ungeschmälerte Erhaltung des betreffenden Moorgebiets sind einander in einer Gesamtbetrachtung gegenüberzustellen. Sowohl ein «Sich-selbst-Überlassen» als auch ein allzu intensives Eingreifen in den Naturkreislauf können dem Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung des Flachmoors entgegenstehen. Diese Betrachtung kann zwar darauf hinauslaufen, dass die Schutzmassnahmen auf eine bestimmte Zielart auszurichten sind. Dies ist jedoch rechtsgenüglich zu begründen.…
Zeitschrift URP
URP 2024 632
Publikationsart
Entscheid