Die Europäische Umweltagentur: Eine neue "Einrichtung" der EG und ihre Bedeutung für die Schweiz
Zusammenfassung
Die angestellten Untersuchungen lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: – Die Europäische Umweltagentur soll dem Informationsdefizit in bezug auf Umweltdaten auf Gemeinschaftsebene Abhilfe schaffen und ist mit der Wahrnehmung der diesbezüglichen Aufgaben betraut worden, wobei ihr jedoch nach dem augenblicklichen Stand keine hoheitlichen (Eingriffs-) Befugnisse zustehen. – Eine (echte) Mitgliedschaft der Schweiz erscheint angesichts ihrer Interessenlage und ihrer Verbindung mit den EU-Mitgliedstaaten sehr wünschenswert. – Dem stehen – weder unter Zugrundelegung der augenblicklichen Ausgestaltung der Aufgaben der Europäischen Umweltagentur noch im Falle einer Weiterentwicklung hin zu ihrer Betrauung mit hoheitlichen Befugnissen – keine grundsätzlichen rechtlichen Hindernisse entgegen. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoss von Frau Dreifuss in Brüssel sehr zu begrüssen und es bleibt zu hoffen, dass er von Erfolg gekrönt sein wird.…
Zeitschrift URP
DEP 1995 39
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag