Anmerkung zu 1C_22/2019 und 1C_476/2019
Zusammenfassung
Das Bundesgericht hat sich im vorliegenden Entscheid einmal mehr mit dem Thema Gewässerraum befasst. Das zur BGE-Publikation vorgesehene Leiturteil behandelt in diesem Zusammenhang gleich zwei wichtige Aspekte: die Besitzstandsgarantie einerseits und das im nachträglichen Bewilligungsverfahren anzuwendende Recht andererseits. Bemerkenswert ist dabei nicht nur, dass das Bundesgericht seine eigene, noch relativ junge (!) Rechtsprechung zur Besitzstandsgarantie im Gewässerraum revidiert. Vielmehr setzt es obendrein ein deutliches Zeichen, dass Vorschriften, die zur Durchsetzung erheblicher öffentlicher Interessen erlassen wurden, auch nach Erstellung einer Baute im nachträglichen Bewilligungsverfahren ihre Wirkung entfalten können. Das Bundesgericht verleiht damit der Durchsetzung von Normen im Bereich des Gewässer-, Natur-, Heimat- und Umweltschutzrechts zusätzlichen Schwung.
Zeitschrift URP
DEP 2020 538
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag