Anmerkung zu Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. April 2024 (1C_506/2023); BGE-Publikation; Mobilfunkanlage; Baubewilligungspflicht bei Anwendung des Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Antennen

Auszug
Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. April 2024, BGE-Publikation

Anmerkung

Die vorstehend abgedruckten Urteile des Bundesgerichts (BGer 1C_100/2021 vom 14.2.2023 [Steffisburg BE] und 1C_506/2023 vom 23.4.2024 [Wil SG; zur Publikation vorgesehen]) äussern sich beide zu grundlegenden Themen im Zusammenhang mit dem neuen 5G-Mobilfunkstandard («New Radio») – wenn auch mit unterschiedlichen Aspekten. Im Fall Steffisburg hat sich das höchste Gericht zu zahlreichen materiellen Rügen im Zusammenhang mit dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung geäussert, während der Fall Wil die Frage beantwortet, ob das Aufschalten des Korrekturfaktors gemäss Anhang 1 Ziff. 63 Abs. 2 NISV einer Baubewilligung bedarf. Nachfolgend soll bei beiden Urteilen auf einige interessante Punkte eingegangen werden.

Einleitende Bemerkungen

Beim neuen Mobilfunkstandard 5G kommen regelmässig sogenannte adaptive Antennen zum Einsatz. Während die bisher üblichen konventionellen Antennen eine räumlich konstante Abstrahlcharakteristik…

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Zeitschrift URP

DEP 2024 369

Publikationsart

Anmerkung

Autorin/Autor/Instanz

Michael Pflüger, Dr. iur., Fürsprecher, kanzlei konstruktiv ag, Bern

Link zum Entscheid

1C_506/2023

Ort

Wil SG