Das Umweltschutzgesetz als «Super-Gesetz» – was es erreicht hat und was nicht
Zusammenfassung
Am 7. Oktober 1983 wurde das Umweltschutzgesetz erlassen; am 1. Januar 1985 trat es in Kraft. Auch wenn das USG keine umweltrechtliche Gesamtkodifikation ist, kommt ihm im Quervergleich mit anderen verwaltungsrechtlichen Erlassen eine herausragende Bedeutung zu, weshalb die Bezeichnung «Super-Gesetz» durchaus gerechtfertigt ist. Was hat das USG erreicht? Was nicht? Das 40-Jahr-Jubiläum ist Anlass genug, um zurückzublicken und Bilanz zu ziehen. Hervorragend bewährt haben sich die konzeptionellen Grundsatzentscheidungen des Gesetzgebers, Grundprinzipien wie das Vorsorge- und das Verursacherprinzip im Gesetz zu verankern, besondere Instrumente einzuführen – namentlich die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbandsbeschwerderecht – und das Immissionsschutzrecht auf eine solide konzeptionelle Grundlage zu stellen, bestehend aus einem zweistufigen Emissionsbegrenzungskonzept und der Sanierungspflicht für bestehende Anlagen. Bezogen auf die…
Zeitschrift URP
URP 2024 501
Publikationsart
Tagungsheft