Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen
Leitsätze
Die Ausscheidung von Schutzzonen für Grundwasserfassungen stützt sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage (E. 4). Das Wasser zählt zu jenen natürlichen Ressourcen, mit denen aufgrund des Nachhaltigkeitsprinzips sorgfältig umzugehen ist (E. 5a aa). Auch wenn zum Wasser soweit möglich Sorge zu tragen ist, bietet dies dort Schwierigkeiten, wo eine Schutzzone für eine Grundwasserfassung in ein Gebiet zu liegen kommt, das bereits überbaut ist. In dieser Situation ist zu empfehlen eine Grundwasserfassung zu erhalten, wenn es in der bereits weitgehend überbauten Zone S2 möglich ist, den Anforderungen an eine Zone S3 gerecht zu werden. In einem sol-chen Fall müssen allerdings zusätzliche Massnahmen ergriffen wer-den, wie z.B. häufigere Kontrollen der Wasserqualität oder die vorsorgliche Einrichtung einer Anlage zur Desinfektion des Wassers. Dagegen muss nicht notwendigerweise ein generelles Bauverbot vorgesehen sein (E. 5a bb). An der fraglichen…
Zeitschrift URP
URP 2003 262
Publikationsart
Entscheid