Planungszone; Mobilfunkanlage
Auszug
VerwGer LU, Urteil vom 25.11.2003
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 16
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 78 (Abs. 3)
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 17
SR 784.40, Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)
(21.06.1991)
Art. 53
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Der Erlass einer Planungszone, die im Wesentlichen das ganze Baugebiet einer Gemeinde umfasst und die für dieses Gebiet ein vorläufiges generelles Verbot der Errichtung «freistehender Aussenantennen» statuiert, ist unzulässig. Die mit der Schaffung einer Planungszone verbundene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung muss auf einem öffentlichen Interesse beruhen, das sich in einem Planungsbedürfnis niederschlägt, und sie muss verhältnismässig sein. Da dies hier nicht der Fall ist, ist die Planungszone aufzuheben (E. 4).
Zeitschrift URP
URP 2004 144
Publikationsart
Entscheid