Baubewilligung für Einkaufszentrum; UVP-Pflicht
Leitsätze
Die Beurteilung, ob eine UVP-Pflicht besteht, ist grundsätzlich projektbezogen vorzunehmen. Vorliegend ergänzen sich aber zwei auf benachbarten Grundstücken geplante bzw. schon realisierte Bauten oder Anlagen funktionell. Überschreiten diese zusammen den Schwellenwert gemäss UVPV, besteht für beide zusammen eine UVP-Pflicht (E. 7a und 7b). Weder eine Grundbuchanmerkung, mit welcher ein gemeinsamer Betrieb untersagt wird, noch eine privatrechtliche Miet-Verzichtserklärung vermögen den Synergie-Effekt zwischen den beiden Bauten aufzuheben und damit die UVP-Pflicht abzuwenden (E. 7c und 7d). Auch ein entsprechendes Parkraumbewirtschaftungs-Kon-zept kann faktisch keine strikte Trennung der Kunden der beiden Zen-tren herbeiführen (E. 7e). Für die Frage der UVP-Pflicht ist unwesentlich, ob gewisse Sach-zwänge zu einer funktionalen Abhängigkeit von zwei auf angrenzenden Grundstücken projektierten Neuanlagen geführt haben. Es ist allein massgebend, dass die…
Zeitschrift URP
URP 2004 248
Publikationsart
Entscheid