Luftreinhaltung; Fahrtenmodell (Hardturm)
Leitsätze
Ein Fahrtenmodell mit Fahrtenlimitierung ist – obwohl in keinem Gesetz vorgesehen – eine geeignete Emissionsbegrenzung im Sinne von Art. 11 Abs. 3 und Art. 12 Abs. 1 lit. c USG. Da Fahrtenmodelle zurzeit im Zürcher Luftprogramm nicht vorgesehen sind, könnten sie wohl im Baubewilligungsverfahren nicht aufgezwungen werden. Erklären sich jedoch, wie hier, die Grundeigentümer zur Festlegung einer Fahrtenlimitierung bereit, so dürfen die festgesetzten Fahrtenzahlen von den Planungs- und Baubewilligungsbehörden bzw. den Rechtsmittelinstanzen gestützt auf Art. 11 Abs. 3 USG herabgesetzt werden, falls sonst die im Massnahmenplan vorgesehenen Massnahmen zur Parkraumbewirtschaftung umgangen würden (E. 4.1). Der § 242 des zürcherischen PBG kann ohne Willkür dahingehend ausgelegt werden, dass in einem Gestaltungsplangebiet von einer Zuordnung der Parkplätze zu bestimmten Nutzerkategorien (Bewohner, Beschäftigte und Besucher) abgesehen werden darf, eine…
Zeitschrift URP
URP 2005 15
Publikationsart
Entscheid